Wo kommt denn nun das Ortsschild hin?

Nachfragen an den Landkreis Oberhavel – ausgehend von der Diskussion am Schäferweg in Vehlefanz

MAZ Oberhavel, 29.12.2020

Oberkrämer/Kremmen.
Wo beginnt eigentlich eine Ortschaft? Und an welcher Stelle muss ein Ortsschild aufgestellt werden – und wo kann es auf keinen Fall stehen? Die Antworten sind mitunter verwirrend, und am Beispiel Schäferweg in Vehlefanz ist zu sehen, dass sie auch für Kopfschütteln sorgen können.

Im ausgebauten Schäferweg steht nun am Sportplatz ein Ortsausgangsschild – dort endet laut Beschilderung Vehlefanz. Ein paar hundert Meter weiter stehen dann aber doch ein paar Häuser, und deshalb wurde dort eine grüne Ortstafel „Koppehof“ aufgestellt. Allerdings: Grüne Ortstafeln bringen kein Tempo-50-Limit mit sich. Das ärgert die Bewohner – denn sie verstehen nicht, warum das Areal nun keine „echte“ Ortschaft sein soll.
Irina Schmidt, Pressesprecherin der Oberhaveler Kreisverwaltung, schreibt dazu: „Wo sich ein Ortsein- oder -ausgang befindet, regelt insbesondere die VwV-StVO zu § 42.“ VwV-StVO bedeutet übrigens Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. „Sie gibt als zusätzliche klare Maßgabe vor, dass das Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast nur dort anzuordnen ist, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Es kommt also nicht darauf an, dass eine durchgängige Bebauung vorliegt, sondern es muss sich vielmehr um eine geschlossene Bebauung handeln.“
Nun hat man aber offenbar festgestellt, dass es in Koppehof genau diese geschlossene Bebauung gibt und diese einen funktionalen Bezug zur Straße habe. „Nach uns erst jetzt von der Gemeinde vorliegenden Aussagen ist das bei der Siedlung Koppehof gegeben“, so Irina Schmidt. Eine Aussage die verwundert, da es vorher aus der Verwaltung in Oberkrämer hieß, es habe mit allen Entscheidern eine Begehung der Straße gegeben.

Nun soll das gelbe Vehlefanzer Ortsschild jedenfalls vom Sportplatz in Richtung des Bahnübergangs versetzt werden. Dirk Eger, der Chef des Bauamtes in Oberkrämer, ist skeptisch: „Die vom Landkreis nunmehr vorgeschlagene Lösung für den Schäferweg sehen wir nicht unkritisch.“ Hintergrund könnte sein, dass es auch dann immer noch Grundstücke gebe, die im Bereich ohne ausgeschildertem Tempolimit lägen. „Da aber eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt ist, kommen wir der Bitte des Landkreises nach und werden einen dementsprechend geänderten Beschilderungsplan dort zur Genehmigung einreichen.“ Bedeutet offenbar: Der Landkreis gibt vor, was geht, und dann muss die Gemeinde einen entsprechenden Antrag einreichen, damit der Landkreis sagen kann, dass das gehe. „Mit einigem Interesse sehe ich dann den Reaktionen der Vehlefanzer Bürgerinnen und Bürgern entgegen“, sagt Dirk Eger.

Warum nicht einfach die grüne Koppehof-Ortstafel durch ein Tempo-50-Schild ergänzt werden kann, begründet Irina Schmidt so: Das könnte nur aufgrund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen dort angeordnet werden, „wo ein vernünftiger umsichtiger Verkehrsteilnehmer selbst bei entsprechender Aufmerksamkeit nicht erkennen kann, dass eine bestimmte Strecke oder Stelle nur mit einer verminderten, als die zulässige Geschwindigkeit befahren werden darf. Der Fahrzeugführer hat sein Fahrverhalten den örtlichen Gegebenheiten anzupassen“.

Bezugnehmend auf die Regelung, wo denn Ortsschilder stehen können und wo nicht, gibt es in Oberkrämer und Kremmen weitere Beispiele, die zu Nachfragen führen. Im Gustav-Büchsenschütz-Weg in Eichstädt-Ausbau ist die gepflasterte Straße recht schmal, die Grundstückstore befinden sich sehr dicht an der Fahrbahn. Trotzdem steht dort nur eine grüne Ortstafel – allerdings zusätzlich mit einem Tempo-70-Schild. Schon vor einiger Zeit hatte Eichstädts Ortsvorsteher Dirk Ostendorf angemerkt, dass er das für viel zu viel halte – und in der Tat muss man sich das erst mal trauen, mit Tempo 70 durch Eichstädt-Ausbau zu donnern. Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung, sagte Irina Schmidt. „Die Wahl der Geschwindigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel Lage der Örtlichkeit, Unfallgeschehen, Verkehrsaufkommen, Gefahrenlage. Die Straßenverkehrsbehörde wird Ihren Hinweis aufgreifen und sich die Örtlichkeit demnächst ansehen.“
Bauamtschef Dirk Eger erinnert sich, dass Tempo 70 dort der kleinste gemeinsame Nenner gewesen sei, er sei auch nicht glücklich über dieses Tempolimit.

Anderes Beispiel: Hohenbruch hat auf der Landesstraße 191 in Höhe Johannisthal ein gelbes Ortsschild, trotz sehr luftiger Bebauung, links sind nur Felder. „Es ist eine einseitige, geschlossene Bebauung vorhanden, die einen Funktionalitätsbezug zur Straße aufweist. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 60 km/h“, erklärt Irina Schmidt. Die geschlossene Bebauung besteht aus Feldern und Pferdehöfen, rein optisch ist die Bebauung loser als in Koppehof.

In Sommerfeld steht das gelbe Schild von Hohenbruch kommend vor dem Wohnpark, an der Straße gibt es bis auf ein einzelnes Grundstück keine Bebauung, nur die Wohnpark-Ausfahrt. Irina Schmidt: „ Die Lage der Ortstafel resultiert aus einer Weisung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung von vor rund zehn Jahren.“

Diese Beispiele zeigen, dass in Sachen Standorten von Schildern und Anweisungen von Tempolimits scheinbar durchaus Spielräume bestehen. Dirk Eger vom Bauamt in Oberkrämer geht auch davon aus, dass die Umsetzung des Schildes in Vehlefanz noch nicht das Ende der Geschichte sein könnte.


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