Knuffelnases Wahlkampfauftakt

Eigentlich dachte ich bisher, dass Wahlplakate sechs Wochen vor der Wahl aufgehangen werden dürfen.
Die Bundestagswahl – sowie die Landtags- und einige Bürgermeisterwahlen – ist aber erst in neun Wochen. Dennoch hat es sich die SPD nicht nehmen lassen, Oranienburg mit ihren Wahlplakaten zu erfreuen.

Ganz vorn dabei: Angelika „Knuffelnase“ Krüger-Leißner und Tino Kunert. Beide lächeln uns praktisch botschaftsfrei von den Laternenmasten der Stadt an.
Die Plakate hängen auch vor dem Runge-Gymnasium, was im Fall Tino Kunert auch Sinn macht: Kunert ist Absolvent der Schule. Aber ist Wahlwerbung rund um Schulen nicht verboten?

Neun Wochen noch. Und die SPD bleibt sicherlich nicht allein, auch wenn ihr der Titel „Wahlkampferster“ gebührt. Prozente wird ihr das trotzdem nicht bringen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

29 Antworten zu „Knuffelnases Wahlkampfauftakt“

  1. Plakate dürfen frühestens zwei Monate vor dem Wahltag (also heute!) aufgehängt werden, übrigens auch vor Schulen. Lediglich im direkten Umfeld von Wahllokalen müssen die Plakate am Wahltag (!) entfernt werden.
    Die SPD hat also eine Ordnungswidrigkeit begangen, als sie die Plakate bereits am Wochenende aufgehängt hat. Mal sehen wie unsere Ordnungsbehörde darauf reagiert 🙂
    Vielleicht wollte sie sich schon mal die besten Laternen sichern…

  2. RT

    Ich denke mal, die reagiert gar nicht?

  3. Felix

    Ich denke Heiner hat sich bei der Fristberechnung um einen Tag vertan.

  4. RT

    Na ja, gestern war der 26.7., die Wahl ist am 27.9.
    Oder dürfen die Plakate gar erst ab dem 28.7. hängen?

  5. Felix

    Ja, aber Fristenberechnung ist ein höchst umstrittenes Feld, kann ich dir sagen.

  6. RT

    Aber man kann nicht sagen, dass am 26.7. die Frist schon gilt, wenn die Wahl am 27.9. ist. Das sind dann eindeutig mehr als zwei Monate, würd ich mal sagen.

  7. […] Ärger. Das berichtet der Internetdienst “Die Mark online”. In der Breiten Straße sind SPD-Plakate zur Bundestags- und Landtagswahl aufgehangen worden, obwohl das die Stadtsatzung während der […]

  8. Felix

    Was ist, wenn die Frist am Tag vor dem Ereignis endet. Also am 26. September. Dann wäre der 26.7. bei einfachem Abziehen von 2 Monaten schon wieder in Ordnung. Zeig mal, wo das steht mit den zwei Monaten.

  9. RT

    Das müsste Heiner wissen.

  10. Steht hier (hoffe der Link funktioniert hier im Blog), zwei Monate vor dem Wahltag:
    1 Tag vor dem Wahltag ist der 26.09., 1 Monat ist der 27.08., 2 Monate ist der 27.07.
    Meine ich zumindest 🙂

    Aber im Ernst: Der Tag wird sicher den Unterschied machen und der SPD die Kanzlerschaft bringen.

  11. RT

    Oh ja, der Steinmeier packt das noch. *hüstel*

  12. Felix

    Also eigentlich ist es doch klar. Dort steht dass „innerhalb einer Zeit von 2 Monaten vor dem Wahltag“ Plakate aufgehangen werden dürfen. Der Zeitraum sind also die zwei Monate VOR dem Wahltag. Der Wahltag ist demnach nicht enthalten. Die 2 Monate sind also vom 26.7. bis zum 26.9.

    Da hat die SPD richtig gerechnet.

  13. RT

    Diese Logik erschließt sich mir nicht.

  14. @Felix: Was wäre denn, wenn da stünde „innerhalb von einem Tag vor dem Wahltag“? Würde das dann heißen „vom 25.7 bis zum 26.7.“?

  15. Felix

    Nur am 26.7. würde ich dann denken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert