Die Polizei darf das

Der neue Imbissladen in der Oranienburger Schulstraße scheint ganz gut zu laufen – und das völlig zurecht.
Hungrige nehmen es mit Verkehrsregeln allerdings nicht so ernst – oder sind einfach faul. Neulich stand ein BMW auf dem Gehweg, obwohl Parkplätze frei waren. Aber dann hätte der Fahrer womöglich fünf Schritte mehr laufen müssen. Mehr wären es tatsächlich nicht gewesen.

Die Polizei hat in solchen Fällen auch ihre eigenen Regeln. Ein junger Beamter stellte seinen Einsatzwagen direkt in eine Einfahrt. Ich darf das nicht. Denn dann kommen die freundlichen Damen und Herren vom Ordnungsamt mit den netten und teuren Zetteln. Der Beamte meinte nur: Das Tor ist doch zu.
Das werde ich das nächste Mal schreiben, wenn ich dort parke und dann Einspruch wegen des Knöllchens erhebe.


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Kommentare

6 Antworten zu „Die Polizei darf das“

  1. Philipp R.

    Ja, ich würde mir diese tolle Ausrede merken. Allerdings wäre ich dir dankbar, wenn du gerade DIESE Einfahrt nicht zuparken würdest 😀

  2. RT

    Es war die davor. 🙂

  3. Philipp R.

    Ach! Mir war gar nicht bewusst, dass die auch n Tor haben. Sei´s drum. Einfahrten zuparken ist total assi. Und dann das noch so billig rechtfertigen…

  4. Felix

    Mein Gott, die 10 Minuten…

  5. RT

    Es geht ums Prinzip. 🙂

  6. Felix

    🙂

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