Feuerwehrmann freigesprochen

Tag 2 -> 19.9.2013

Der Flatower Brandstifter-Prozess endete gestern mit einer Schlappe für die Staatsanwaltschaft

MAZ Oranienburg, 8.10.2013

FLATOW
Freispruch für Maximilian K.: Die Staatsanwaltschaft konnte dem 20-jährigen Angeklagten in drei Prozesstagen vor dem Jugendschöffengericht in Oranienburg nicht nachweisen, im Herbst 2012 in Flatow sechs Brände gelegt zu haben. Der Beschuldigte war selbst bei der Feuerwehr aktiv. Zwar gebe es gewisse Anhaltspunkte, aber keine objektiven Fakten, die für eine Verurteilung ausreichen, sagte Richterin Katrin Arbandt gestern in ihrer Urteilsbegründung. „Eine Indizienkette ist nicht zustande gekommen.“ Im vergangenen Herbst hatte sie den Haftbefehl gegen K. verkündet. Sie habe sich damals für die U-Haft entschieden – in Erwartung von Ermittlungsergebnissen. „Nur sind diese harten Fakten ausgeblieben“, so Arbandt in ihrer Urteilsbegründung.

Die Brandserie hielt Flatow im Herbst 2012 sechs Wochen lang in Atem. Auf dem Grundstück des Dorfbäckers ging am 15. Oktober ein Schuppen in Flammen auf. Die Serie endete am 20. November mit dem Brand am Kombinat. Am 21. November ist K. festgenommen worden, kurz vor Weihnachten wurde er unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.

Die Richterin kritisierte, dass nach mehr als zehn Monaten weiter wesentliche Gutachterergebnisse fehlen. Proben seien genommen, aber nicht ausgewertet worden. Die Ermittlungen hätten sich zudem sehr früh ausschließlich gegen K. gerichtet, anderen Hinweisen sei kaum nachgegangen worden, merkte die Richterin an. Dass K., immer wenn es in Flatow brannte, mit dem Fahrrad im Dorf gesehen worden sei, heiße nicht, dass er den Brand auch gelegt habe. Flatow sei ein kleines Dorf, da falle jeder auf, der dort auf den Straßen unterwegs sei. „Wer nicht gesehen werden will, fährt dann nicht mit dem Rad die Alte Poststraße entlang, sondern wird andere Wege finden“, so Arbandt.
Einige wenige Flatower hätten Stimmungsmache betrieben, sagte die Richterin, dies habe sich auch in Aussagen der Hauptbelastungszeugen widergespiegelt.
Bemerkenswert fand Arbandt, dass sich die Flatower Feuerwehr immer geschlossen hinter K. gestellt hatte und ihn stets für unschuldig hielt. Das sei in ähnlichen Fällen ganz anders gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine 18-monatige Haftstrafe für den 20-Jährigen plädiert, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Bereits im Plädoyer musste die Staatsanwältin aber einräumen, dass sie bei zwei der sechs Brände die Schuld von Maximilian K. nicht beweisen könne. Sie warf dem Angeklagten widersprüchliche Aussagen und fadenscheinige Alibis vor.
Ursprünglich war der dritte Prozesstag anberaumt worden, um einen weiteren Flatower Zeugen zu hören. Doch der erschien nicht. Die Polizei sollte ihn zu Hause abholen, traf ihn dort jedoch nicht an. Er muss nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 300Euro zahlen oder wahlweise fünf Tage in Haft.

Der freigesprochene Maximilian K. hofft nun, wie er vor Gericht sagte, sein Leben wieder ordnen zu können. Er sucht einen neuen Job. Nach seiner Verhaftung war ihm in Flatow fristlos gekündigt worden.


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