Am 2. April kann der Bau der Asphaltmischanlage im Oranienburger Gewerbepark Süd beginnen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat zuvor den Antrag der Stadt Oranienburg auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Baubeginn zurückgewiesen. Das Gericht sah keine Aussicht, dass die Stadt den Bau verhindern könne.
Laut Landesumweltamt soll die Anlage keine unzulässigen Belastungen für die Bewohner mit sich bringen.
Schreibe einen Kommentar