Mobil mit 17

Vor dem 18. Geburtstag muss ein Erwachsener im Auto dabei sein, zum Beispiel Mama

MAZ Gransee, 9.10.2008

ORANIENBURG
Auch wenn sie noch nicht 18 ist – Paula Scholze geht schon jetzt in die Fahrschule. Die 17-jährige Oranienburgerin profitiert von dem neuen Gesetz, wonach bereits mit 17 Jahren die Fahrprüfung absolviert werden und schon gefahren werden kann. Bis zum 18. Geburtstag muss jedoch noch ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz anwesend sein.
„Das ist eigentlich ganz cool“, sagt Paula Scholze. „Ich bin mit der Fahrschule schon elfmal gefahren, und es läuft auch ganz gut.“ Sogar auf die Autobahn durfte sie bereits fahren. „Mir fehlen aber noch einige Pflichtstunden.“ Nach der hoffentlich bestandenen praktischen Prüfung in einigen Wochen wird ihre Mutter mit im Auto sitzen. Anika Scholze sieht dem auch gelassen entgegen: „So lange ich daneben sitze, ist das okay. Mit 18 kann sie dann alleine fahren, dann weiß ich auch, wie sie fährt, ob sie das auch ordentlich macht. Auf jeden Fall hat sie dann schon etwas Fahrpraxis.“ Ihre Tochter sei ja außerdem ganz vernünftig, fügt die Mutter hinzu. Und Paula meint: „Ich hoffe mal, das wird nicht allzu schlimm mit ihr, aber viel ausrichten kann sie ja auch nicht. Das wird schon lustig.“
Der Oranienburger Fahrlehrer Helmut Nickel sieht die neue Regelung mit gemischten Gefühlen: „An sich ist es noch ein bisschen früh, aber man muss das differenziert sehen.“ Es gäbe vernünftige, aber auch unbelehrbare Schüler. „Wenn sie bei uns mit dem Fahrschulauto unterwegs sind, sind sie natürlich erst mal anständig“, so Nickel.
Etwa 20 Prozent von seinen Schützlingen sind noch keine 18 Jahre alt. „Allerdings stellt sich oft heraus, dass sie dann doch so lange brauchen, dass sie inzwischen 18 Jahre alt werden, wenn sie die Prüfung bestanden haben.“ Zur neuen Regelung sagt Helmut Nickel: „Auch wenn es natürlich gut für unser Geschäft ist, hätte ich das alles anders entschieden.“


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