Coronavirus: Innengastronomie in Oranienburg wieder erlaubt

Die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus werden weiter gelockert. Auch in Oranienburg dürfen am Donnerstag die Gaststätten wieder einen Innengastronomie anbieten. Allerdings ist dafür ein Coronatest oder der Impfnachweis nötig. Für die Außengastronomie ist das nur dann nötig, wenn ein Lokal eine Innen- und Außengastronomie hat.

Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder Abschlussfeiern mit bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 70 Personen unter freiem Himmel sind erlaubt. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 200 und unter freiem Himmel mit bis zu 500 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern erlaubt. Demonstrationen können mit bis zu 1000 Teilnehmenden stattfinden.

Es dürfen sich wieder mehr Menschen treffen – bis zu zwei Haushalte ohne Personenbegrenzung oder bis zu zehn Personen aus zehn Haushalten. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.
Einkaufen in Geschäften ist ohne vorherige Terminvergabe möglich.
Eigentlich dürfe auch das Kino wieder öffnen – das wird voraussichtlich aber erst am 1. Juli wieder geschehen.


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