Mal eine kurze Frage zwischendurch: Darf ein Blitzerauto eigentlich im Parkverbot stehen?
Da fahre ich doch am späten Nachmittag die Auffahrt zur Nuthe-Schnellstraße in Potsdam entlang. Halb im Graben, also auf der Grünfläche, steht ein Auto. Ein paar Meter daneben der Blitzer, der die Zuschnellfahrer auf der Nuthestraße blitzt.
Dabei ist doch das Parken auf Grünflächen verboten, oder?
Vermutlich werden die sich jedoch selbst kein Knöllchen ausstellen. Blitzerautos sind eben nicht irgendwelche Autos.
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