Ewig illegal?

In Eichstädt beraten die Gemeindevertreter von Oberkrämer bald ein heikles Thema: In der Gemeinde muss die Friedhofssatzung geändert werden. So berichtete das neulich der Oranienburger Generalanzeiger.
Betroffen sind Grabstellen, in denen bereits ein Toter im Sarg bestattet wurde. In diese Grabstelle darf später keine Urne mehr. So wurde es aber wohl in Oberkrämer praktiziert, aber in Brandenburg ist das nicht erlaubt.

Das scheint aber nicht nur in Oberkrämer so zu sein. Auch in Oranienburg läuft das so. Zumindest ist mein Vater im Januar des vergangenen Jahres in der Urne in einer Grabstelle beerdigt worden, in der bereits ein Sarg liegt. Allerdings ist der Sarg an der Stelle bereits mehr als 30 Jahre begraben. Vielleicht sind die Vorschriften dann schon wieder anders, weil so viel Zeit verstrichen ist.
Falls nicht, dann liegt er da wohl ewig illegal.


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