Mietaffäre: Kein Verfahren gegen Kerstin Kausche

In der Mietaffäre um Oranienburgs Vize-Bürgermeisterin Kerstin Kausche wird es wohl kein Verfahren geben.
Wie die Märkische Allgemeine berichtet liegt der Bericht der Kommunalaufsicht schon seit dem 6. Oktober vor. Erst auf Nachfrage gab es entsprechende Infos. Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, die ein Disziplinarverfahren gegen Kausche rechtfertigen. Allerdings könnte es eine weitere Prüfung geben, wenn bauoprdnungsrechtliche Prüfungen geklärt seien.

Kausche wird vorgeworfen, in Hohenbruch widerrechtlich Wohnungen zu vermieten.


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2 Antworten zu „Mietaffäre: Kein Verfahren gegen Kerstin Kausche“

  1. gecko

    Als erste und bisher einzige Kommune in Brandenburg hat Oranienburg jetzt einen Sozialatlas vorgelegt. Auf mehr als 200 Seiten gibt es reichlich Rat in den unterschiedlichsten Lebenslagen für Familien, junge, alte und behinderte Menschen. Sachgebietsleiter Pierre Schwering und Sozialdezernentin Kerstin Kausche stellten den Sozialatlas am Dienstag vor.

    Oh Frau Kausche als SamariterIn… War da nicht mal was? Ist einfach mal im Sande versickert. Städtisch hat man das Problem Kausche damals ausgesessen und totgeschwiegen. Irgendwann wächst über jeden Mist Gras sagte sich wohl auch der oberste Radfahrer der Stadt. Frau Kausche blieb im Amt und kann nun in ihrem neuen Job als SamariterIn des Volkes gelten. Prima gelöst!

    Ich erinnere nur an diese Zeilen:
    „Mieter, die illegale Unterkünfte auf dem Vier-Seiten-Hof bewohnen oder nutzten, haben kein gutes Haar an Kerstin Kausche gelassen. Seitdem sie mit ihrem inzwischen geschiedenen Mann Peter Faßmann verheiratet gewesen sei, habe sie in Hohenbruch ein strenges Regiment geführt.
    Dringende Reparaturen seien nicht erfolgt, notwendige Investitionen unterblieben. Wegen versäumter Heizöl-Bestellungen habe es mehrmals eisige Wintertage in den nicht isolierten Wohnungen gegeben, lauten die Klagen. Gegen Mieter, die wegen festgestellter Mängel die Miete gemindert haben, soll prozessiert worden sein.
    Einige Mieter sind Hartz-IV-Empfänger, deren Mieten vom Amt für Grundsicherung Oberhavel überwiesen wurden oder noch werden. Die drei Mietparteien der illegalen Wohnungen müssen diese nach Verfügungen des Bauordnungsamts bis Ende des Jahres verlassen.“

  2. RT

    Die beiden sind ein, ähm, Dreamteam. 😉

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