Die Corona-Inzidenz in Oberhavel lag am Montag bei 24,9. Weil sie nun fünf Tage über dem Wert von 20 liegt, treten damit neue Regelungen in Kraft – auch in Oranienburg.
Es müssen nun wieder negative Coronatests vorgelegt werden. Das gilt ab Dienstag für Veranstaltungen – außer Open Air mit bis zu 750 gleichzeitig Teilnehmenden und Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Teilnehmenden -, für Gaststätten – außer im Außenbereich und wenn man nur aufs Klo will -, für Beherbergungen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge, in Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Indoor-Spielplätze, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen und Ausstellungen, ebenso wie Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielhalle, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich, Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren (außer Freibäder).
In Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen, in Diskotheken, Clubs und bei Festivals, für die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen sowie für die Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1 der Umgangsverordnung galt die Testpflicht bereits vor dem Überschreiten der 20er-Inzidenz.
Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Geburtstag, Geimpfte und Genesene.
Die Testpflicht wird wieder gelockert, wenn in Oberhavel fünf Tage lang die Inzidenz unter 20 liegt.
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