Die Rocky Horror Picture Show: Nicht am Karfreitag!

FR 25.03.2016 | 0.00 Uhr | (Sa.) | kabeleins

„Die Rocky Horror Picture Show“ lief nicht das erste Mal bei kabeleins. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der Klassiker von 1975 erst um Mitternacht lief. Und dennoch hatte es einen Grund, warum er diesmal erst um genau Mitternacht anfing. Früher hätte er an diesem sehr späten Freitagabend – oder eher: Sonnabendmorgen – gar nicht laufen dürfen. „Die Rocky Horror Picture Show“ ist nämlich für Ausstrahlungen am Karfreitag gesperrt. Der Film darf an diesem „stillen Feiertag“ nicht gezeigt werden. Also auch nicht am Totensonntag oder am Volkstrauertag.

Die FSK beurteilt nämlich nicht nur, ab wie viel Jahren sich jemand einen Film ansehen darf. Laut Grundgesetz, Artikel 140, sind Sonntage und christliche Feiertage gesetzlich geschützt, und „stille Feiertage“ wie eben der Karfreitag haben einen noch höheren Schutz. Das Verbot gibt es seit 1980, und auf der Liste stehen aktuell 756 Filme.
Dazu gehören „Final Destination“ oder „Die Feuerzangenbowle“, „Police Academy“ und „Mary Poppins“, Bud Spencers „Banana Joe“ und Thomas Gottschalks „Piratensender Powerplay“, „Animal Farm“, und die „Eis am Stiel“-Filme, „Hostel“ und „Ring“ und viele, viele weitere Filme. Bei einigen verständlich – bei anderen erscheinen eher Fragezeichen.

All diese Filme sind Karfreitag also verboten. Wie ja auch Tanzveranstaltungen am Karfreitag verboten sind.
Albern? Überholt? Blödsinnig?
Mag sein. Gegner dieser Regel sagen ja, Kirche und Staat dürften sich nicht vermischen, weshalb auch solche Regelungen unzulässig seien.
Aber so lange der Karfreitag ein Feiertag ist, man diesen auch gern in Anspruch nimmt, sollte man doch im Gegenzug mit diesen Regeln auch keine Probleme haben. Quasi ein Kompromiss.

Und bei kabeleins hat man dann ja schließlich auch keine Minute zu lang gewartet, um dann um Punkt Mitternacht „Die Rocky Horror Picture Show“ zu starten.

-> Die Liste der Filme, die an „stillen Feiertagen“ nicht gezeigt werden dürfen, herausgegeben von der Piratenpartei.


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