Perfide Masche am Telefon

Vertragsrecht: Inkassofirmen fordern Geld – und drohen mit Pfändungen

MAZ, 24.11.2010

„Letztmalig mit Nachdruck“ fordern die Unternehmen hohe Summen. Die Betroffenen sollten keineswegs zahlen.

Plötzlich lag der Brief auf dem Tisch. Eine offene Rechnung in Höhe von 214,71 Euro. Die Firma Proinkasso aus Neu-Isenburg gab Horst F.* sieben Tage Zeit, den Betrag auszugleichen. Bei der gemahnten Forderung handelte es sich angeblich um Rückstände nach der Anmeldung zum Gewinnspieleintragungsservice „Jackpot 77“.
Das Seltsame: Das Schreiben kam trotz zweier Widerrufe, die der Mann vor Monaten bereits verschickt hatte. Wie Proinkasso darauf kommt, dass er einer Lottofirma dennoch Geld schulde, ist ihm völlig schleierhaft. Er wandte sich an die Potsdamer Verbraucherzentrale. Dort ist die Firma bereits einschlägig bekannt. Auch bei der Polizei häufen sich die Klagen. „Solche und ähnliche Fälle treten wieder vermehrt auf“, sagt Sylvia Schönke, die Leiterin des Regionalzentrums der Verbraucherzentrale in Potsdam.

Gibt man „Proinkasso“ in die Internetsuchmaschine ein, taucht tatsächlich die Website der Firma auf. Sie preist sich als „direkter und effizienter Partner im Forderungsmanagement“ an. Ganz unten steht: „Bekannt durch Rundfunk und TV“. Und damit haben sie gar nicht mal so unrecht: Denn die Internetsuchmaschine zeigt gleichzeitig viele warnende Artikel über die Proinkasso an. An erster Stelle: „Verbraucherzentrale warnt vor Inkassobriefen aus Neu-Isenburg.“

Ähnlich agiert offenbar eine Firma namens Germania Inkasso Dezernat AG. Sie schickte einem Rentner eine Rechnung über 108,40 Euro – „letztmalig mit Nachdruck“. Angeblich habe der Mann eine Einverständniserklärung abgegeben, als er an einem Gewinnspiel teilnahm. Doch das ist nie geschehen.
Die perfide Masche in beiden Fällen: Für den Fall der Nichtzahlung drohen die Firmen mit der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, mit Pfändung der Bezüge, auch des Arbeitslosengeldes, der Rente oder des Bankguthabens.
„Klar, dass die Leute da erst mal Angst bekommen“, so Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale. „Wir versuchen zunächst, sie zu beruhigen und fragen, ob die Firma überhaupt bekannt ist.“ Oft sei es so, dass der Werbeanruf längere Zeit zurückliege und dann lange gar nichts passiert sei. „Erst später werden dann die Adressen von Inkassounternehmen aufgegriffen.“ Die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale helfen dabei, Widerspruch einzulegen. „Es gilt: Der, der Geld haben will, muss auch beweisen, dass die Forderung berechtigt ist“, sagt Sylvia Schönke. Gar nicht zu reagieren, sei auch falsch. „Das könnte eine weitere Mahnung nach sich ziehen und vielleicht sogar einen Schufa-Eintrag.“

Die Verbraucherzentrale rät, sich von vornherein nicht auf telefonische Gespräche mit werbenden Firmen einzulassen. „Auch wenn es unhöflich erscheint: Einfach auflegen. Das ist am besten“, so die Verbraucherschutzexpertin. Die Masche sei, die Menschen durch solche Gespräche in die Verträge zu locken. Wenn die Angerufenen das Gespräch fortsetzen, sei es ratsam, sich den genauen Namen und die Telefonnummer der Firma, die Adresse sowie den Namen des Gesprächspartners nennen zu lassen. „Das reicht schon, oft ist an der Stelle das Telefonat abrupt beendet.“ Heißt es dann: Schicken Sie mir doch bitte die Unterlagen zu, dann kommt meist der gültige Vertrag per Post. „In dem Schreiben muss dann auf jeden Fall eine Widerrufsbelehrung stehen“, sagt Sylvia Schönke. In jedem Fall gilt, auch wenn der Passus im Schriftstück fehlt, dass der Verbraucher 14 Tage Zeit hat, den Vertrag zu widerrufen. Kommt es zu plötzlichen Abbuchungen vom Bankkonto, kann das Geld zurückgefordert werden.

Horst F. hat eigentlich alles richtig gemacht: Als er den Vertrag der ihm unbekannten Firma zugeschickt bekommen hatte, legte er zweimal Einspruch ein – doch die Post schickte den Brief immer wieder an ihn zurück: Die Adresse war unbekannt. Monate danach erhielt er Post vom Inkassounternehmen. Woher haben aber diese die Daten? Sylvia Schönke sagt, solche Unternehmen bekämen Adressdateien oft von den Klassenlotterien.
„Wenn sich die Anrufe häufen, sollte man darüber nachdenken, die Telefonnummer zu ändern.“ Die neue Nummer sollte nur an wenige Leute weitergegeben werden. Gleiches gilt für Kontonummern. Klar ist aber auch: Verträge am Telefon sind erlaubt. „Der Gesetzgeber will das so“, erklärt die Verbraucherschützerin. „Das soll es allen Beteiligten vereinfachen.“ Gleichzeitig habe der Kunde im Gegenzug aber das schon erwähnte Widerrufsrecht.

Die Kreativität der Geldeintreiber ist unterdessen fast schon unterhaltsam: Gabriel H.* aus dem Havelland erhielt neulich ein Fax: Ein gewisser Bowman Walters aus Barcelona teilte ihm mit, dass H. 10,5 Millionen Euro geerbt habe. Walters werde ihm alle Dokumente besorgen, damit alles klar ginge: 20 Prozent des Geldes solle an eine Hilfsorganisation gespendet werden – den Rest würden sie sich teilen. Völlig risikofrei. Und natürlich vertraulich. Höchst geheim. Gabriel H. hat darüber nur gelacht.

* Name geändert


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Kommentare

2 Antworten zu „Perfide Masche am Telefon“

  1. Felix

    Können die echt einfach so einen Schufa-Eintrag erstellen lassen? Krass…

  2. RT

    Sind halt Schulden…

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