Aus dem Gerichtssaal: Geständnis mit Fragezeichen

-> 13.2.2009

Prozess: 22-Jähriger erhielt Geldstrafe

MAZ Falkensee, 21.2.2009

BRIESELANG/NAUEN
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist der 22-jährige C. aus Brieselang gestern Vormittag vom Nauener Jugendschöffengericht zum Abzahlen von 70 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt worden.
Am frühen Morgen des 7. Juli 2007 hatte C. auf dem Bahnhof in Brieselang während eines Streits mit seiner damaligen Freundin dem dazueilenden L. einen Kopfstoß verpasst. Der Fall ist eindeutig, C. gab die Tat zu. „Ein Geständnis mit Fragezeichen“, wie die Staatsanwältin jedoch anmerkte. Seltsam fand sie, dass L. bei der Zeugenvernehmung im Juli 2007 aussagte, dass C. ihm mehrere Faustschläge verpasst hätte und er dann am Boden liegend von ihm getreten worden sein soll. L. sprach in der ersten Verhandlung am 9. Februar jedoch von einem Missverständnis. Es sei doch nur ein Kopfstoß gewesen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung oder 80Stunden gemeinnützige Arbeit, auch angesichts der diversen Vorbelastungen. Der Angeklagte stand schon mehrfach vor Gericht wegen Beleidigungen, Körperverletzungen und anderer Delikte. Richter Martin Paßmann entschied danach die 70 Tagessätze.
Einen Freispruch erhielt C. im zweiten Fall, der gestern in Nauen verhandelt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, am 23. Mai 2007 am Brieselanger Forstweg gemeinsam mit einer zweiten Person den heute 20-jährigen B. und seinen Begleiter überfallen zu haben. Dabei soll der Angeklagte maskiert gewesen sein. C. bestritt die Tat. Er habe mit Freunden das an dem Abend ausgetragene Champions-League-Finalspiel gesehen. Der zur Verhandlung geladene Zeuge Z. bestätigte das, auch wenn er sich an Einzelheiten des Tages und des Fußballspiels nicht mehr erinnern konnte. Zudem fand die Staatsanwaltschaft heraus, dass der Kläger B. in einem Punkt die Unwahrheit sagte: Der Supermarkt, zu dem die Jungs fahren wollten, hatte an dem Abend bereits geschlossen. Auch in anderen Punkten machten die Zeugen unterschiedliche Aussagen.
„Was genau wann gewesen ist und wer beteiligt war, ist nicht mehr nachzuvollziehen“, so die Staatsanwältin. Dem auch vom Verteidiger geforderten „glasklaren Freispruch“ gab der Richter statt.


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