Bislang mussten in Oranienburg Gewerbetreibende häufig bei der Neueröffnung eines Geschäfts erneut eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorlegen. Auch wenn eine Kampfmittelsuche schon mal erfolgt war.
Jüngstes Beispiel war eine künftige Café-Betreiberin am Boulevard.
Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) stellte bei einem Gespräch mit den Oranienburger Landtagsabgeordneten Björn Lüttmann (SPD) und Nicole Walter-Mundt (CDU) nun klar, dass bei einer einfachen Nutzungsänderung im Bestand ohne Eingriff in den Boden grundsätzlich kein erneuter Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sei. Er bezieht sich damit auf die Neufassung des Paragrafen 61, Absatz 3, der Bauordnung des Landes. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Landtagsabgeordneten vom Freitag hervor.
Gewerbetreibenden in Oranienburg solle der Weg zu einer schnellen und unbürokratischen Neueröffnung ihrer Geschäfte erleichtert werden, heißt es.
Oranienburgs Bürgermeister Jennifer Collin-Feeder (SPD) begrüßte die Nachricht. „Das ist eine kleine Stellschraube mit großer Wirkung für Gewerbetreibende und für die Neuansiedlung von Unternehmen“, erklärte sie am Freitag. „Nun kommt es darauf an, dass die Neuregelung in möglichst vielen Fällen greift.“
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