Bombensuche: Verbesserungen für Oranienburger Läden

Bislang mussten in Oranienburg Gewerbetreibende häufig bei der Neueröffnung eines Geschäfts erneut eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorlegen. Auch wenn eine Kampfmittelsuche schon mal erfolgt war.
Jüngstes Beispiel war eine künftige Café-Betreiberin am Boulevard.

Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) stellte bei einem Gespräch mit den Oranienburger Landtagsabgeordneten Björn Lüttmann (SPD) und Nicole Walter-Mundt (CDU) nun klar, dass bei einer einfachen Nutzungsänderung im Bestand ohne Eingriff in den Boden grundsätzlich kein erneuter Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sei. Er bezieht sich damit auf die Neufassung des Paragrafen 61, Absatz 3, der Bauordnung des Landes. Das geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der Landtagsabgeordneten vom Freitag hervor.

Gewerbetreibenden in Oranienburg solle der Weg zu einer schnellen und unbürokratischen Neueröffnung ihrer Geschäfte erleichtert werden, heißt es.

Oranienburgs Bürgermeister Jennifer Collin-Feeder (SPD) begrüßte die Nachricht. „Das ist eine kleine Stellschraube mit großer Wirkung für Gewerbetreibende und für die Neuansiedlung von Unternehmen“, erklärte sie am Freitag. „Nun kommt es darauf an, dass die Neuregelung in möglichst vielen Fällen greift.“


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Kommentare

Ein Kommentar zu „Bombensuche: Verbesserungen für Oranienburger Läden“

  1. Daggi

    Der Minister muss also zwei Abgeordneten das Gesetz erklären und die Stadt stellt es so dar, als wäre da jetzt eine Veränderung eingetreten, für die sie dankbar wäre, obwohl die Stadt es ja offensichtlich selbst jahrelang falsch ausgelegt hat. Die Forderung nach der Kampfmittelfreiheit war immer schon Quatsch, denn auch wenn §61 zwar in der Tat 2021 geändert worden ist, stand die entscheidende Ausnahme von einer Baugenehmigung bei Nutzungsänderung dort vorher schon drin, wie man online sehr einfach nachvollziehen kann.
    Es ist auch bezeichnend, dass bisher offenbar kein Betreiber dagegen gerichtlich vorgegangen war, was ja eigentlich der übliche Weg wäre, gegen falsches Verwaltungshandeln vorzugehen. Wahrscheinlich war es einfacher, diese sinnlose Bescheinigung noch einmal zu besorgen und vorzulegen.

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