Telekurs für Autofahrer

SO 12.06.2005, 22.15 Uhr, BR alpha

Fahrschule ade! Willkommen beim „Telekurs für Autofahrer“. Das ist keine neue Programminnovation, sondern eine Wiederholung von 1968. In Schwarzweiß. Warum der Bildungskanal BR alpha dieses Juwel in zwölf Folgen am Sonntagabend sendete, wird nicht so ganz klar. Es ging um die Frage, wann außerhalb geschlossener Ortschaften das Fern- oder das Abblendlicht eingeschlatet werden muss? Einiges von dem, was dort gezeigt wurde, ist heute nicht mehr wirklich fahrschultauglich. So wird der 68er-Generation vorgeführt, dass an einer Autobahnauffahrt gehalten werden muss. Beschleunigungsstreifen gab es noch nicht. Wer das heute nachmacht, lebt gefährlich. Beim nächtlichen Überholen muss dem vorderen Autofahrer vorher eine Lichthupe gezeigt werden. Heute wäre das Nötigung. Habt ihr einen Unfall oder eine Panne, muss eine Warnfackel aufgestellt werden. Heutzutage fast ein Verbrechen. Stichwort Waldbrandgefahr. Aber 1968 war das so. Bleibt zu hoffen, dass sich niemand mehr an die dort gezeigten Regeln hält!


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Kommentare

2 Antworten zu „Telekurs für Autofahrer“

  1. palme

    Man kann doch davon ausgehen, dass jeder Besitzer eines Führerscheins weiß, dass einige der Regeln aus den 60er Jahren inzwischen überholt sind. Auch Verkehrsschilder haben sich geändert. Trotzdem lohnt sich das Anschauen – nostalgisch und drollig! Und der gutaussehende Fahrlehrer ist doch tatsächlich Friedrich von Thun!

  2. Heribert Pilch

    Auch heute darf die Lichthupe als Ankündigungssignal eines Überholvorganges benutzt werde, nur leider weis dies keiner mehr. In Italien ist es noch üblich und trägt sehr zur Sicherheit des Verkehrs bei. Warum soll dies Nötigung sein ?

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