Gemeindevertreter im Löwenberger Land schaffen Regel ab – in einer Umfrage hatte sich zuvor eine Mehrheit der Einwohner dafür ausgesprochen – Bürgermeister geht damit gegen anonyme Anzeigen vor
MAZ Oberhavel, 17.6.2026
Löwenberger Land.
Im Löwenberger Land gibt es keine verordnete Mittagsruhe mehr. Die Gemeindevertreter haben in ihrer jüngsten Sitzung mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die dazu passende Satzung klingt kompliziert. Denn es geht um die „Satzung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Löwenberger Land“.
In der Gemeinde mit den 17 Ortsteilen zwischen Gutengermendorf und Nassenheide sowie zwischen Grieben und Falkenthal galt bislang eine Mittagsruhe montags bis freitags zwischen 12 Uhr und 14 Uhr, sonnabends zwischen 12 Uhr und 14.30 Uhr.
Dass das im Löwenberger Land überhaupt ein Thema war, begründet Bürgermeister Pieter Schneider (Freie Wähler) damit, dass immer wieder Beschwerden in der Gemeindeverwaltung eingetroffen waren. „Wir hatten tägliche Anrufe im Ordnungsamt“, erklärte er. Dabei habe es sich um Anrufer gehandelt, die eine mittägliche Lärmbelästigung meldeten. Der Bürgermeister spricht dabei von Denunziationen. Meist seien es Nachbarn gewesen, die sich über andere Nachbarn beschwerten.
„Wir gucken überall hin, wir wollen über Bürokratieabbau reden, und vor unserer Tür schaffen wir es nicht“, so Pieter Schneider weiter.
Die meisten Lärmbeschwerden seien ohne Konsequenz geblieben, viele davon seien auch anonym eingegangen, und die Frage sei gewesen: „Wie können wir dem Einhalt gebieten?“, so der Bürgermeister weiter.
Die Gemeindeverwaltung startete unter den Einwohnern des Löwenberger Landes eine Umfrage zum Thema Lärm und Mittagsruhe. Etwa 1000 Menschen hätten sich daran beteiligt. Fazit: Die Mehrheit, wenn auch keine absolute Mehrheit, der Einwohnerinnen und Einwohner wünschte sich die Abschaffung der Ruhezeiten.
Von 951 Teilnehmenden hatten sich 330 für die Abschaffung der Mittagsruhe ausgesprochen. 298 wollten, dass alles so bleibt wie bislang. 174 sprachen sich für eine Verkürzung der Ruhezeiten aus. Gleichzeitig gab bei dieser Umfrage aus dem Februar eine Mehrheit aber auch an, dass sie nie von entsprechender Lärmbelästigung betroffen seien. Konkret waren 316 Personen nie vom Mittagslärm gestört, 218 selten, 199 gelegentlich und 109 sehr häufig.
Aufgrund dieser Umfrage brachte die Verwaltung den Antrag in die Gemeindevertretung ein, die Mittagsruhe im Löwenberger Land abzuschaffen. „Mit der geplanten Änderung sollen die veränderten Lebens- und Arbeitsgewohnheiten der Bevölkerung berücksichtigt werden“, hieß es im Antrag. „Gleichzeitig bleiben die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor unzulässigen Lärmbelästigungen sowie die Regelungen zur Nachtruhe unberührt.“
Gewerbetreibende waren auch vorher schon von der Regelung der Mittagsruhe gar nicht betroffen. „Das fanden wir absurd“, so Pieter Schneider dazu, dass nur Privatleute überhaupt betroffen waren.
„Das Schiedsgericht hat sich vielfach um solche Themen gekümmert“, so der Bürgermeister weiter. „Lärm ist ja auch immer eine relative Sache.“ Ist jetzt der Rasenroboter Teil der Lärm machenden Geräuschkulisse? Oder eine Elektrobohrmaschine?
In der Sitzung der Gemeindevertreter haben sich von 13 Anwesenden elf für die Abschaffung der Mittagsruhe ausgesprochen, zwei waren dagegen.
Ralf Wunderlich, der für die Linken im Gemeindeparlament sitzt, fand die Bürgerbeteiligung bei diesem Thema sehr wichtig. Dass die Beteiligung verhältnismäßig gut gewesen sei, habe ihn gefreut.
„Wir sammeln jetzt unsere Erfahrungen“, so Bürgermeister Pieter Schneider. Er sieht das positiv. „Jetzt muss man wieder zum Nachbarn gehen und einen Kompromiss ausmachen, da muss man halt rübergehen und gemeinsam eine Lösung finden.“
So sieht das auch Ralf Wunderlich. „Auf dem Dorf, da ist das so“, sagte er. Da gehe man zum Nachbarn und spreche darüber, was man vielleicht vorhat, was zu kritischen Zeiten Lärm erzeugen könnte.
Tatsächlich existiert für das Land Brandenburg keine spezielle Regelung zur Mittagsruhe. Bei Bedarf können die Kommunen eigene Satzungen festlegen. In Oberhavel spielt eine solche spezielle Mittagsruhe in den meisten Kommunen keine Rolle.
Die Gemeinde Oberkrämer verweist beispielsweise nur auf die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Diese Verordnung regelt auch die zulässigen Betriebszeiten für Geräte und Maschinen in Wohngebieten in Deutschland. Demnach könne beispielsweise mit einem handelsüblichen Rasenmäher werktags von 7 bis 20 Uhr bestimmungsgemäß gearbeitet werden.
Anders sehe es bei besonders lärmintensiven Geräten wie einem Freischneider, einem Laubbläser oder einem Rasentrimmer mit Verbrennungsmotor aus. Diese dürfen in Wohngebieten werktags nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr in Betrieb genommen werden. Aber auch diese Angaben beziehen sich auf die private Gartenarbeit.
Gesetzliche Ruhezeiten sind außerdem nachts zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
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