Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien: Deutscher Buchhandelspreis

MI 18.03.2026 | 14.30 Uhr | Parlamentsfernsehen

Als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer 2025 seinen Dienst antrat, sprach er sich sehr für die Erweiterung des „Korridors des Sagbaren“ aus.
Schaut man sich an, was in seinem Zusammenhang in den vergangenen Wochen alles passiert ist, bekommt man schon große Zweifel daran, dass er eine Erweiterung des Korridors will. Momentan wirkt es eher, als wolle er eine Einengung des Korridors des Sagbaren.

Am Mittwochnachmittag sprach Wolfram Weimer vor dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien, live übertragen im Parlamentsfernsehen. Es ging dabei auch um die Absage des Deutschen Buchhandelspreises, der auf der Buchmesse in Leipzig vergeben werden sollte.

Zuvor hatte Weimer mehrere Buchhandlungen, die bereits von der Jury als preiswürdig anerkannt worden waren, von der Preisvergabe ausgeschlossen. Die Preisträger bekommen zwischen 7000 und 25.000 Euro Preisgeld – es kommt aus Fördermitteln der Bundesregierung. Die hat aber zunächst keinen Einschluss darauf, wer alles Preise bekommt. Dafür gibt es eine unabhängige Jury.
Es gab nun aber eine Überprüfung aller Buchläden durch den Verfassungsschutz – das sogenannte Haber-Verfahren – und bei drei Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen gab es einen Treffer im System. Die betroffenen Läden wissen weder von der Überprüfung, noch erfährt man, was diesen Geschäften vorgeworfen wird. Klar ist aber, dass es sich um linksorientierte Läden sind. Offenbar wirft man ihnen linksextreme Tendenzen vor – aber man weiß es eben nicht genau.
Die Kritik ist jedenfalls groß – und am Ende sagte der Minister die ganze Preisvergabe ab. Wie die Zukunft des Preises weitergehe, ließ er offen.
Die fehlende Transparenz macht es da auch nicht besser. Die Befürchtung: Dass es immer öfter zu Durchleuchtungen von Institutionen und Vereinen kommen wird, dass vor allem linke und auch demokratiewahrende Vereinigungen Probleme bekommen.

Weimer sagte vor dem Ausschuss am Mittwoch, dass es sich von selbst verstehe, dass der Staat keine Fördergelder oder Preise an Extremisten oder Akteure vergebe, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Inwiefern das aber diese betroffenen drei Buchläden machen – das blieb unklar. Weimer sagte später im Ausschuss, er wisse das auch nicht, er setze da auf den Verfassungsschutz

Die AfD nutzte die Fragerunde einmal mehr für einen Rundumschlag, Ronald Gläser sprach von einem „rot-grünen Subventionssumpf“. Es handele sich nicht um einen neutralen Zuschuss, wenn Buchläden subventioniert werden, sondern ein Herrschaftsinstrument. Der AfD-Mann sprach von „linksradikalen Buchhandlungen“, und es seien zu wenige, die abgelehnt wurden. Es sei auch richtig, die Verleihung abzusagen. Lustigerweise stellt er sich aber auch bloß. Er sagte: Es sei nicht einzusehen, dass Linksextremisten finanziert würden, , „Sie würden auch nicht akzeptieren, wenn Rechtsextremisten und deren Buchläden finanziert würden.“ Er sagte nicht „wir“.

Ottilie Klein (CDU) erklärte, Extremisten dürften nicht mit staatlichen Geldern unterstützt werden. Sie wolle Regularien, um Förder- oder Preisgelder auch wieder zurückzufordern. Das sei keine Einschränkung der Kunstfreiheit.

Sven Lehmann (Grüne) sagte, Weimer habe, wie im Fall der Berlinale, die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Kunst- und Meinungsfreiheit angegriffen. Die Unterstellung, die Buchläden seien Verfassungsfeinde, müsse erklärt werden, forderte er. Der Satz „Deutschland verrecke“ an der Hausfront einer der drei Buchhandlungen rechtfertige das Vorgehen Weimers nicht, der sei von der Kunstfreiheit gedeckt.

Für David Schliesing (Linke) sei die Ankündigung, an der Vergabe des Buchhandlungspreises nicht teilzunehmen, eine „Kapitulation“ aus Angst vor der dort zu erwartenden Kritik.

Holger Mann (SPD) sagte, seine Fraktion sei „überrascht“ vom Vorgehen Weimers. Es sei „erklärungsbedürftig“. Auch er fragte, was denn diese Läden Verfassungsfeindliches tun würden.

Weimer verteidigte danach noch mal die Meinungs- und Kunstfreiheit. Hier gehe es aber um die Förderfähigkeit. Jeder könne sagen, was er wolle. Aber was zeichne man aus mit einem Staatspreis? Der Staat müsse dann hinschauen, ob das förderfähig sei.
Heißt: Sag was willst. Aber sag nichts, was uns nicht gefällt.
Weimer sagte auch, dass das im Fall von Rechtsextremismus auch Konsens sei, so zu handeln. Man wolle verhindern, Steuermittel an Extremisten zu geben. Und man solle auf den Verfassungsschutz vertrauen.
Es solle keine Routine werden, dass der Verfassungsschutz nur im Ausnahmefall zum Einsatz komme.

Die Kritik wird bleiben. Erst kürzlich gab es Zoff um die Berlinale-Abschlussveranstaltung, wo ein Preisträger eine Palästina-freundliche Rede hielt – danach schien es, als solle deshalb die Berlinale-Chefin abgesägt werden. Am Ende kam es nicht dazu.
Die Nervosität der Kulturszene ist durch die Häufung der Fälle, in denen es nach Meinung vieler aus der Branche um Meinungsfreiheit gehe, groß. Zurecht?

-> Die Übertragung in der Mediathek des Parlamentsfernsehens


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