Stellflächen in Oranienburg und Hennigsdorf sind knapp, müssen teilweise extra bezahlt werden. Für Handwerker und Pflegedienste ist das teilweise problematisch
MAZ Oberhavel, 27.3.2026
Oberhavel.
Die Parkplatzsuche kann zermürbend sein, besonders für all jene, die beruflich unterwegs sind und nicht viel Zeit haben. „Meine Mitarbeiter verlieren jeden Tag sehr viel Zeit bei der Parkplatzsuche“, sagt René Klewitz vom Pflegedienst Ankerstern in Oranienburg.
Eine halbe Stunde am Tag würde für die Suche nach einem Stellplatz durchaus draufgehen, erklärte er in einem Gespräch mit der MAZ.
„Wenn wir im Lindenring mehrere Klienten haben, und wenn die Mitarbeiter einen Parkplatz gefunden haben, dann laufen sie zu den Patienten.“ Wohnt der eine in Hausnummer 8, der andere in der 24, dann werde meist nicht extra ein neuer Parkplatz gesucht.
Die Parkplatzsituation sei „schlecht“, wie René Klewitz sagt. „Aber Oranienburg hat ja kein Parkplatzproblem“, ergänzt er ironisch und lacht, denn oft ist aus Politik und Verwaltung zu hören, dass es in der Hinsicht kaum Probleme gebe.
Gerade in der Innenstadt kommen bezahlpflichtige Parkplätze hinzu. „Schwer sind auch Wohngebiete.“ Gemeint sind neue, eng bebaute Einfamilienhaus-Siedlungen. Komme der Pflegedienst zu einem Beratungsgespräch, sei es oft schwierig, überhaupt einen Parkplatz zu finden.
„Besuch darf man da nicht empfangen.“ René Klewitz sieht da einen Fehler in der Planung, Bauträger müssten da mehr in die Pflicht genommen werden.
Auch der Handwerker Peer Henning sieht ein Parkplatzproblem in Oranienburg. Er leitet eine Firma für Sanitär, Heizung und Klimatechnik. „Die Situation ist nicht besonders gut, Parkplätze gibt es kaum“, sagte er auf Nachfrage der MAZ.
Aber er habe Glück, weil er an sich nicht so viele Kunden in der Oranienburger Innenstadt habe.
Aber gibt es denn möglicherweise Sonderrechte für Handwerker oder Pflegedienste? Gibt es für sie spezielle Parkausweise?
Im Nachbarlandkreis Ostprignitz-Ruppin ist es für solche Firmen neuerdings möglich, zu parken, ohne auf die erlaubte Parkzeit achten zu müssen.
In Anspruch nehmen können dieses Angebot dort unter anderem Handwerksbetriebe, deren Mitarbeiter große oder sperrige Materialien transportieren müssen. Möglich macht das ein Parkausweis, der beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises OPR beantragt werden kann.
Er kostet pro Fahrzeug und Jahr 150 Euro. Die Genehmigung ermöglicht das Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bereichen mit einer Parkregelung für Anwohner und bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus. Außerdem können Fahrzeuge von Handwerksbetrieben an Parkscheinautomaten abgestellt werden, ohne einen Schein lösen zu müssen.
Und in Oberhavel? Hier „gibt und gab es auch in der Vergangenheit schon die Möglichkeit für Betriebe, Handwerker-Parkausweise zu beantragen“, erklärte Tobias Thieme, der Sprecher der Kreisverwaltung.
„Damit ist für die Dauer von bis zu zwölf Monaten das Parken im eingeschränkten Halteverbot sowie auf bewirtschafteten öffentlichen Flächen, auf Flächen mit Parkscheibenpflicht und in Zonen für das Anwohnerparken möglich“, erklärt er weiter.
Bei Antragstellung müsse der Betrieb nachweisen, dass er einem entsprechenden Gewerk angehöre. „Dazu werden eine Gewerbeanmeldung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I des betreffenden Fahrzeuges vorgelegt.“
„Je nach Antrag des Gewerbebetriebs gelten in der Stadt Hennigsdorf die gleichen Sonderregelungen für Handwerksbetriebe beim Parken wie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“, bestätigt auch Thomas Köhler, Leiter des Fachdienstes Ordnung und Sicherheit, in Hennigsdorf.
„Die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten ist schriftlich bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel zu beantragen“, erklärt er außerdem.
Die Gebühren für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung einschließlich des Parkausweises betragen nach seinen Angaben 200 Euro. Für jedes weitere Fahrzeug werde eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100 Euro erhoben.
Für Änderungen des Kraftfahrzeugkennzeichens werde eine Gebühr von 10,20 Euro fällig, die Ersatzausstellung bei Verlust werde mit 12,80 Euro berechnet.
Landkreis-Sprecher Tobias Thieme ergänzt: „Neben dem Ausweis gibt es auch noch Ausnahmegenehmigungen, mit denen man sich für verschiedene Zeiträume und verschiedene Orte von sonstigen Halteverboten befreien lassen kann. Das kostet zwischen 55 Euro und 250 Euro, je nach Dauer und Umfang.“
Für die Autos des Pflegedienstes Ankerstern in Oranienburg rechnet sich eine solche Gebühr jedoch nicht. Gibt es stattdessen öfter mal ein Knöllchen für die Autos? „Selten“, sagt René Klewitz. Entweder, weil „meine Mitarbeiter so toll“ seien – oder es ist auch Glückssache, falls mal ein regulärer Platz gefunden wird. Das größte Problem ist nach wie vor die Zeit für die Suche nach einem Parkplatz.
„Natürlich kommt es vor, dass Handwerksbetriebe und Pflegedienste über Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche klagen“, sagt Eike-Kristin Fehlauer, Sprecherin der Oranienburger Stadtverwaltung.
„Eine Regelung, die Ausnahmen für einzelne Personengruppen erlaubt, ziehen wir derzeit aber nicht in Betracht. Grundsätzlich gilt, dass Fahrzeuge im eingeschränkten Halteverbot kurz zum Be- und Entladen stehen dürfen“, so die Sprecherin weiter.
René Klewitz hofft, dass beispielsweise in Oranienburg die Zahl der Parkplätze nicht weiter eingeschränkt werde. „Jetzt haben wir in der Bernauer Straße die Bombensuche, da fallen gerade wieder Plätze weg“, sagte er. „Man merkt, dass andere Flächen jetzt knüppeldick voll sind.“
Auch sagt er, dass die Idee für eine Umgestaltung des Wohngebietes an der Walter-Bothe-Straße „nicht verkehrt“ sei. Aber die Parkmöglichkeiten müssten dabei immer im Blick behalten werden. Würden, wie ursprünglich vorgeschlagen, viele Stellplätze wegfallen, dann „geht das gar nicht“, so der Leiter des Pflegedienstes.
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