Was A nicht hat, darf B erst recht nicht bekommen

Eines sollte man in der Politik niemals machen: Leute gegeneinander ausspielen. Deshalb war die Entscheidung im Kremmener Bauausschuss, die Abstimmung über die neue Tempo-30-Zone zu verschieben, mindestens irritierend.

Hintergrund: In Kremmen soll ein neues Verkehrskonzept für die Altstadt und das Scheunenviertel erstellt werden. Da geht es ums Parken, Tempo 30, Einbahnstraßen und so weiter. Das Konzept lässt jedoch aus verschiedenen Gründen auf sich warten.
Nun sollte es darum, in fünf Straßen – die jedoch nicht im Gebiet des Verkehrskonzeptes sind – eine Tempo-30-Zone einzurichten. Doch die Mitglieder des Bauausschusses vertagten die Entscheidung. Man wolle erst aufs Verkehrskonzept warten, und es könne ja nicht sein, dass es da so lange dauere, bei der jetzigen Entscheidung aber so schnell gehe.
Das Problem war nicht, dass man die Tempo-30-Zone nicht wollte. Das Problem war, dass es anderswo dauert, bis ein Verkehrskonzept vorliegt. Heißt: Nur weil Personengruppe A etwas noch nicht bekommen hat, darf es auch Personengruppe B noch nicht bekommen.

Kann so etwas eine Entscheidungsgrundlage sein? Die Begründung, aus diesem Grund noch nicht über die neue Verkehrsregelung zu entscheiden, hatte deshalb einen merkwürdigen Beigeschmack. Schlicht, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hatte. Dass die Stadtverordneten nun doch mehrheitlich für die Einführung der Tempo-30-Zone stimmten, ist vernünftig


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