Schaden bezahlt, Schaden nicht repariert

Man vermutet so was ja oft: Man verursacht einen kleinen Unfall, streift aus Versehen beim Ausparken ein anderes Auto und gibt den Schaden zu. Die Versicherung zahlt, man wird hochgestuft. Die gegnerische Partei kassiert die Kohle und lässt den Schaden aber entweder nicht reparieren oder lässt’s billiger machen. Und macht sich mit der (Rest-)Kohle einen schönen Abend.
Nicht schön, kommt aber vor.

Was ich nicht gedacht hätte: Die Stadt Oranienburg macht das genauso.
Am Donnerstag stand in der MAZ der Fall einer Frau, die im Dezember 2011 eine Leitbake in Oranienburg angefahren hat. Das Schild ist verbogen, die Polizei nahm den Fall auf, die Sommerfelderin muss den Schaden bezahlen.
Die Rechnung der Stadt kam: 140,89 Euro für die Bake und für die Arbeiter vom Stadthof, die ausrücken müssen.
Die Frau bezahlte.

Aber nun das: Sie stellte fest, dass der Schaden gar nicht repariert worden ist.
Ein Sprecher der Stadt sagte der MAZ, dass die Frau den Schaden bezahlen muss, die Stadt das Ding aber nicht reparieren müsse. Die finden das verbogene Schild nämlich gar nicht so schlimm.

Das ist merkwürdig: Denn der Schaden beträgt ja nicht 140,89 Euro, sondern nur 42,28 Euro für die Leitbake. Der Rest ist die Kohle für die Bauarbeiten, die jedoch nie stattfanden.
Liebe Stadtverwaltung! Kann es sein, dass Sie sich Arbeiten bezahlen lassen, die dann nicht ausgeführt werden? Ist das normal? Warum muss die Frau eine Arbeit bezahlen, die nicht ausgeführt wird?
Ob der Stadt das Beulenschild gefällt oder nicht, ist wurscht. Das aber jemand für etwas bezahlen muss, was nie ausgeführt wird, ist ungerecht. Und ob es rechtens ist, zweifele ich an.


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Kommentare

15 Antworten zu „Schaden bezahlt, Schaden nicht repariert“

  1. jutta

    Frechheit !!!!!

  2. Felix

    Ein Schaden muss nicht repariert werden. Das bleibt dir überlassen. Der Schaden besteht ja schon darin, dass dein Vermögen gemindert ist. Und dafür wird der Ausgleich geleistet.

  3. Felix

    Bloß die Umsatzsteuer darf dann nicht berechnet werden, http://dejure.org/gesetze/BGB/249. 🙂

  4. RT

    Ich finde es trotzdem schäbig.

  5. Felix

    Okay, aber du hast dabei das Recht nicht auf deiner Seite. 😉

    Und es ist ja auch so, wenn dir einer was kaputt macht, muss er deswegen bezahlen. Wenn er dir dein Eis wegfrisst, muss er es dir bezahlen und du bist deswegen nicht verpflichtet, dir noch mal das gleiche Eis zu kaufen. 🙂

  6. RT

    Der Vergleich hinkt. Wenn ich mir ein Eis kaufe, dann, um es zu essen. Wenn er mir das Eis klaut, kann ich es nicht mehr essen.
    Und wenn mir jemand was kaputt macht, es also nicht mehr benutzbar ist, dann muss er das sicher auch bezahlen. Ob ich ein Neues Wasauchimmer kaufe, ist dann zweitrangig.
    In diesem Fall jedoch geht es um ein Schild, das nur auf den zweiten Blick lädiert ist. Es macht seine Sache auch in aktuellem Zustand sehr gut.

  7. Felix

    Na gut, das ist natürlich eine andere Frage. Nämlich die, ob es wirklich einen Schaden gibt. Wenn es keinen Schaden gibt, muss man ihn auch nicht bezahlen, das ist klar. Aber wenn es einen gibt, muss man eben zahlen, ob der andere nun ein neues Schild/Eis kaufen will oder nicht.

  8. RT

    Seltsame Rechtssprechung.
    Ich finde auch, dass es was anderes ist, wenns ein Auto wäre. Der Wert des Autos ist ja durch einen Schaden tatsächlich gemindert.
    Aber ein Schild? Es ist immer noch da, macht seine Aufgabe – und der Rohstoff wird ja sicher nicht billiger, nur weil es leicht gewölbt ist.

  9. Felix

    Naja, ein krummes Schild muss gerade gebogen werden und das ist dann halt (wenn auch ein eher kleiner) Schaden.

  10. RT

    Aber wirds ja nicht.

  11. Felix

    Darauf kommts ja wiederum nicht an. Wenn Schaden, dann bezahlen. Egal ob mans macht oder nicht. Aber wenn kein Schaden, dann auch nicht zahlen.

  12. RT

    Eben, und da drehen wir uns im Kreis.

  13. Felix

    Nee, eigentlich nicht. Aber ich gebe zu, es kann etwas verwirrend sein.

    Du wirst ja zustimmen, dass es in gewisser Weise doch ein Aufwand ist, das Schild gerade zu biegen. Und dieser nötige Aufwand, das ist der Schaden. Einmal gerade biegen kostet eben auch ein bisschen Geld.

    Und dass man sich als Geschädigter dann aussuchen kann, ob man es (sofort) gerade biegen lässt oder (erstmal) nur das Geld nimmt, sieht das Gesetz nun mal so vor.

  14. RT

    Ja, und genau das finde ich verwerflich. Noch dazu bei einer Behörde. Stichwort: Vorbild.
    Denn wenn der Schaden dann doch so gering ist, dass es eigentlich kein gravierender Schaden ist… usw

  15. Felix

    Ja, okay, das kann man so sehen. 🙂

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