TSV-Trainer: Bewährungsstrafe

Zwei Jahre auf Bewährung: Das ist die Strafe die das Neuruppiner Landgericht gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Turn- und Sportvereins Oranienburg, Jörg S., verhängte. Eine Gefängnisstrafe sei nicht nötig, so das Gericht. S. habe bereits sein Lebenswerk verloren, seinen Job und seinen guten Ruf. Bestraft wird er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.


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