Der Schildcrash (2)

-> 20.6.1998

Der Unfall in Schmachtenhagen beschäftigt mich auch weiterhin.
Das Schild war zwei Tage nach dem Unfall schon wieder repariert.
Zwei Monate später: Ich wurde zur Polizei zu einem Verhör bestellt. Die hilfsbereiten und pflichtbewußten Schild-Anwohner haben Zeit gefunden, zur Polizei zu gehen. So schilderte ich also einem netten Beamten (nicht zynisch gemeint!) die ganze Geschichte. Mein Verhalten, die Polizei nicht von dem Unfall zu informieren, sei zwar falsch und die Sache gehe zur Neuruppiner Staatsanwaltschaft, aber es werde sich wohl erledigen.
Wieder zwei Monate später: Im Briefkasten liegt ein Brief vom Oranienburger Jugendamt. Es ist der wohl merkwürdigste Brief, den ich je von einem Amt bekommen habe. „Du wirst beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. (…) Ich lade Dich und Deine Eltern (…) zu einem klärenden Gespräch in das Jugendamt Oranienburg ein.“ Ist ja rührend, wie sie sich um einen kümmern. Aber warum wird man mit 20 Jahren von einem
Amt geduzt? Und wenn man’s genau nimmt, weiß ich nicht mal, welche Straftat ich begangen habe, denn ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekam ich noch nicht. Und daß ich meine Mama und meinen Papa mitbringen darf, ist auch nett. Da ich nur am Wochenende zu Hause bin, rief mein Vater da mal an und erfuhr, daß das irgendwie gar nicht so gemeint war. Aha …
Es vergingen weitere zwei Wochen. Die Staaisanwältin hat das Wort: „Ihr Verhalten (…) stellt eine strafbare Handlung, nämlich eine Unfallflucht, strafbar gemäß §§ 142 Abs. l Strafgesetzbuch, dar.“ Normalerweise gäbe es eine saftige Geldoder Freiheitsstrafe, aber in meinem Fall belasse sie es bei einer Ermahnung.
Glück gehabt! Und ich habe daraus gelernt. Merkt euch: Egal, was für einen (noch so popeligen) Unfall ihr gebaut habt, ruft die Polizei oder meldet euch auf der Dienststelle!


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