In eigener Sache: Nähsendung

-> 15.6.2007

„Wir möchten überhaupt nicht mit der Veröffentlichung unseres Namens in Ihrem Blog in Verbindung gebracht werden, bitte entfernen Sie die vorhandenen Suchbegriffe und Ihren Beitrag umgehend. Ihre Kritik ist nicht angebracht und nach unserer Meinung inhaltslos, ferner wirft sie ein falsches Bild auf unsere Arbeit.“

Die Produktionsfirma B. ist verschnupft. Sie haben eine Sendung verzapft, in der es ums Stricken geht. An dieser Stelle gab es im Juni 2007 den verdienten Verriss. Ein Vertreter der Firma kommentierte den Beitrag, wurde später bei Einträgen weiterer Leser sogar patzig.

Ein dreiviertel Jahr später. Per Mail schickte die Firma B. eine Abmahnung. Ich solle den Text und alle Links löschen. Begründung: Fehlanzeige. Erst auf Nachfrage schrieb ein Sprecher, der Name der Sendung sei geschützt.
Obwohl die bloße Nennung einer Sendung in einem Artikel keine Verletzung des Namensschutzes darstellte, veränderte ich den Text. Doch das reichte der Firma B. nicht: „B. ist eine geschützte Marke, somit unterlassen sie weitere Nennungen in Zusammenhang auch mit diesem Begriff.“
Weiter heißt es: „Wir untersagen Ihnen das ja nicht ohne Grund, da es Ihnen hierbei um Ihren Blog, nicht um die Kritik an unserem Produkt geht, wie Sie mittlerweile feststellen konnten, sonst hätten Sie ja vor einer Woche nicht so schnell auf unsere Mail reagiert und den angemahnten Inhalt entfernt, den Sie nun wieder Online gestellt haben. Sollten Sie nach wie vor darauf keinen Wert legen, werden wir heute noch rechtliche Schritt gegen Sie einleiten. Ersparen Sie uns bitte weiteren Ärger damit und lassen Sie ihr Sendungsbewußtsein bitte an anderen aus. Das ist nicht nur nach deutschem Recht und Ihrem vergangenen Verhalten Rufschädigung und kostet Sie zuletzt Ihren Blog und Ihr Geld. Wir haben lange dafür gearbeitet ein entsprechendes Profil im Netz zu haben, von dem Sie nun als privater Nutzer Gebrauch machen wollen, …so geht das doch nicht, noch nie was von Net-Etikette gehört?“

Nun ja, die Net-Etikette hatte die Firma B. bei den inzwischen gelöschten Kommentaren auch nicht interessiert.
Doch was will die Firma B. eigentlich?
Ich antwortete: „Klar können Sie sagen, dass Kritik nicht angebracht ist. Aber das ist nun mal meine Meinung. Und vor allem meine Meinung zur ausgestrahlten Sendung. Sie möchten also nicht, dass negativ über Sie geschrieben wird? Was ist das für eine Einstellung? Anstatt mal drüber nachzudenken, was man eventuell besser machen könnte, sind Sie einfach nur beleidigt. Wenn das jeder so machen könnte, wäre es das Ende jeglicher Kritik. Die Marke B. ist natürlich geschützt. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht irgendwo im Zusammenhang eines Artikels genannt werden darf. Das heißt, wenn es nach Ihnen geht, wahrscheinlich schon. Aber nur, wenn man Sie hochjubelt. Oder darf man „Duplo“, „Coca Cola“ auch nirgendwo mehr erwähnen? Das wäre mir neu. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Auch wenn ich Ihr Verhalten und Ihre Drohung unfassbar peinlich finde und es Ihnen und Ihrer Firma nicht gut zu Gesicht steht, werde ich meinen Beitrag dahingehend bearbeiten, dass der Name Ihrer Firma nicht mehr genannt wird. Auch Ihre reizenden Kommentare werde ich löschen, wenn Sie das möchten.“

Ich veränderte den Text noch einmal, löschte die Firma B. und den Namen der Sendung „V. u. z.“.
Danach kam eine Mail, die die Überschrift „Sie wurden verstanden: Auch Sie machen Ihren Job gerne.‏“ trug. Der Inhalt: „…mehr wollen wir gar nicht: Fairness. Löschen Sie dann auch die Kommentare. Alles andere kann dann sicherlich in entsprechend „angemessenerer Form“ bleiben, wenn Sie das unbedingt in Ihrem Blog brauchen. Bei entsprechender Überarbeitung Ihrerseits würden wir Ihnen auch wieder die Nennung unseres Produktnamens erlauben. Schicken Sie uns doch dazu einfach nochmal vorher den Text, wie wär das? Kritik ist immer angemessen, absolut, keine Frage! Ferner sind unsere Kommentare deswegen so „beleidigt“, weil wir glauben, daß Sie es unter Umständen selber eben gar nicht probiert haben, nach entsprechender Anleitung etwas zu nähen, sondern Ihren Fokus hauptsächlich auf die sicherlich vorhandenen dramaturgischen Schwächen der angemuteten „soapstruktur“ gelegt haben. Dafür ist dieses Format auch eben ein wenig „eckiger“ und kein HASSFORMAT à la „Super Nanny“, „Frauentausch“ oder dergleichen. Unsere leichte Struktur dient nur dazu, es dem User etwas leichter zu machen in den eigenen workflow „hineinzukommen“, aber genau genommen versuchen wir das Nähen und Stricken zu einem „beruhigenden“ Ausgleich zu erheben und „altes“ Wissen auffindbar zu machen und für quasi „umsonst“ anzubieten (..wenn man davon ausgeht, daß E-learning in den meisten Fällen immer Geld kostet). Das ist nicht nur in einer Reha brauchbar, sondern vielleicht auch in der VHS oder zuhause. Ist das vielleicht jetzt etwas deutlicher? Im Sinne eines positiven, nützlichen und konstruktiven „Miteinanders“, mit freundlichem Gruß.“

Meine Antwort: „Die Überschrift Ihrer Mail empfinde ich als Zynismus, aber okay. Mit Fairness hat Ihre Aktion gar nichts zu tun, aber egal. Eher mit Erpressung – und so schlecht hätten meine Chancen nicht ausgesehen. Aber was soll’s, Sie haben Ihren Willen bekommen. Da ich ja vorerst nichts über Sie schreibe, brauche ich Ihnen auch nichts zuzusenden. Und natürlich würde ich Ihnen, wenn ich eine Kritik über eine weitere Sendung schreibe, die Ihnen auch vorher natürlich nicht zusenden. Das ist nun wirklich nicht üblich. Höchstens bei Interviews, aber selbst da eigentlich nicht notwendig.
In meiner Kritik ging es nicht darum, irgendwas zu probieren, sondern ausschließlich um die ausgestrahlte Sendung. Dass sie nicht so doll war – schön, dass Sie das inzwischen einsehen.
Im Übrigen wurde ich durch einige Freunde auf Ihre Sendung aufmerksam gemacht. Nein, von einem Hassobjekt kann man nicht sprechen. Aber die Kommentare waren böser als die in meinem Text. Das ganze wurde sehr verlacht. Insofern wünsche ich Ihnen für die Zukunft alles Gute. Und vor allem einen angemesseneren Umgang mit Kritik. Das müssen Sie noch lernen.“

Tatsächlich habe ich von Freunden von der Sendung gehört, die sie sehr seltsam fanden, um nicht zu sagen: dämlich.
Vielleicht kennt sich ja jemand in Rechtsfragen aus: Hätte ich tatsächlich den Namen der Produktionsfirma und der Sendung nicht nennen dürfen? Ist eine Beschreibung der Sendung plus Meinungsäußerung gleich Rufschädigung? Ist die bloße Verwendung des Namens gleich eine Verletzung des Markenrechts?


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Kommentare

2 Antworten zu „In eigener Sache: Nähsendung“

  1. Felix

    Also wie das alles rechtlich zu bewerten ist, kann ich nicht sagen. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Herr Niggemeier oder die DWDL-Redaktion vor jeder Medienkritik Oliver Pocher oder Anne Will um Erlaubnis bitten. Das ist Unsinn. Und worauf du deinen Fokus legst, sollte vollkommen dir überlassen sein.

    Alles andere wäre eine unangemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit.

  2. RT

    Sehe ich eigentlich genauso.

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